- Landeshauptstadt Stuttgart GRDrs 661/2012
Referat Recht/Sicherheit und
Ordnung
Gz: RSO 6230-20B -
Stuttgart, 05.10.2012 - Buowaldstraße in Sillenbuch: kein Autoverkehr durch den Wald
- Beschlussvorlage
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Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt u. Technik Beschlussfassung öffentlich 06.11.2012 - Dieser Beschluss wird nicht in das Gemeinderatsauftragssystem übernommen
- Beschlussantrag:
1. Die verlängerte Buowaldstraße (Walddurchfahrt) zwischen der bebauten
Ortslage Sillenbuch und der Jahnstraße/Stelle wird künftig mit
Waldschranken gesperrt.
2. Hierzu wird ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren
eingeleitet.- Begründung:
- In der verlängerten Buowaldstraße (Walddurchfahrt) zwischen der bebauten Ortslage Sillenbuch und der Jahnstraße/Stelle besteht seit 1980/81 eine angeordnete fahrtrichtungsbezogene und temporäre Sperre für Kraftfahrzeuge: Mo – Fr ausgenommen Feiertage frei für PKW und Krafträder von 6 – 9 h in Richtung Stelle, in der Gegenrichtung 16 – 19 h.
- Diese Verkehrsregelung entstand aus der Abwägung der zum Teil gegenläufigen Interessen der Anwohner der Buowaldstraße an einer Verkehrsberuhigung, der Einwohner von Alt-Sillenbuch an einer kurzen Verbindung in Richtung Stadtmitte und der Vermeidung langer Wohngebietsdurchfahrten zur Kirchheimer Straße und der erholungssuchenden Bevölkerung. Maßgeblich bei der Entscheidung war auch die Entlastung der Kirchheimer Straße.
- Diese temporäre Regelung stellt einen Kompromiss zwischen einer vollständigen Sperrung und der freizügigen Befahrbarkeit dar.
- Die verlängerte Buowaldstraße entspricht vom Ausbaustandard her einem befestigten Feld- bzw. Forstwirtschaftsweg. Hinsichtlich der straßenrechtlichen Eigenschaft wird der größte Teil der Sperrstrecke in sämtlichen Planunterlagen als Feldweg 37/2 geführt, der übrige Teil als
Vicinalweg 5/2. Faktisch wurde diese Strecke von der früheren Gemeinde Sillenbuch und ab 1936 von der Stadt Stuttgart aber wie eine öffentliche Straße behandelt. - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Jahr 1981 nach summarischer Prüfung die verlängerte Buowaldstraße zwischen Ortsende Sillenbuch und Stelle als stillschweigend gewidmet angesehen. Das Regierungspräsidium Stuttgart übernahm diese Rechtsauffassung. Ein von der heutigen Regelung abweichendes Verkehrsverbot, insbesondere eine vollständige Sperrung der verlängerten Buowaldstraße (ausgenommen forstwirtschaftlicher Verkehr), setzt daher ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren voraus.
- Dazu kann in übereinstimmender Auffassung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart festgestellt werden, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Sperrung der Buowaldstraße nicht zwingend ist. Hinsichtlich des Unfallgeschehens ist die Buowaldstraße unauffällig. Bei Kontrollen durch die Polizei und dem städtischen Vollzugsdienst konnten keine nennenswerten Verstöße gegen die vorgegebenen Fahrzeiten festgestellt werden.
- Das Amt für Umweltschutz, das Garten-, Friedhofs- und Forstamt und das Amt für Stadtplanung- und Stadterneuerung befürworten die Sperrung der Buowaldstraße aus Gründen des Amphibienschutzes, zur Beruhigung dieses Waldgebietes und zur Aufwertung als Naherholungsgebiet, aber auch aus verkehrsstrukturellen Erwägungen mit den fünf folgenden Argumenten:
- 1. Die Buowaldstraße durchschneidet ein wertvolles Waldgebiet. Der Wald
ist als Landschaftsschutzgebiet „Frauenkopf-Dürrbach“ geschützt und
unterliegt dem europäischen Schutzstatus als
Fauna-Flora-Habitatgebiet „Stuttgarter Bucht“. Hier leben besonders
geschützte Amphibienarten, wie Feuersalamander, Erdkröten und
Grasfrösche, die hauptsächlich während der Laichzeit die
Buowaldstraße queren und nachweislich überfahren werden. - 2. Die forstliche Bewirtschaftung der angrenzenden Waldflächen würde
vereinfacht, wenn die Nutzung auf forstlichen Kfz-Verkehr beschränkt
wäre. - 3. Bereits im Rahmen des Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrens
für den Bau und Betrieb der Stadtbahnlinie U 15, 2. Teilabschnitt von
Geroksruhe bis Ruhbank, wurde seitens der Forstverwaltung und des
Amts für Umweltschutz vorgeschlagen, als Ausgleich für die Eingriffe
in Natur und Landschaft, den Kfz-Verkehr aus der Walddurchfahrt der
Buowaldstraße herauszunehmen. Durch einen Teilrückbau könnte die
Buowaldstraße ökologisch aufgewertet werden. - 4. Maßgeblich für die heute noch bestehende Verkehrsregelung war
ursprünglich die Entlastung der Kirchheimer Straße. Dieses Argument
hat jedoch zwischenzeitlich mit dem Ausbau der Stadtbahn und
Verbreiterung der Kirchheimer Straße und der damit verbesserten
Erschließung der angrenzenden Wohngebiete keine Grundlage mehr. - 5. Dieser Teil der Buowaldstraße ist Bestandteil der ausgewiesenen
Radelthonstrecke und des Hauptradwegs zwischen Alt-Sillenbuch und
Stadtmitte, für welchen es keine Alternativen gibt. - Das bei Anhaltekontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst ermittelte Fahrzeugaufkommen von jeweils unter 60 Kfz innerhalb eines Zeitraums von drei Stunden ist verhältnismäßig gering; es könnte deshalb ohne weiteres aus dem angrenzenden Wohngebiet in die Kirchheimer Straße verlagert werden.
- Der Bezirksbeirat Stuttgart-Sillenbuch hat sich in seiner Sitzung am 23.5.2012 mehrheitlich mit acht zu vier Stimmen gegen die Sperrung der Buowaldstraße ausgesprochen. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost hingegen sprach sich in seiner Sitzung am 27.6.2012 mehrheitlich mit acht zu fünf Stimmen für die künftige Sperrung der Buowaldstraße für den Kfz-Verkehr aus.
- In der Gesamtschau ergeben sich nachvollziehbare Gründe sowohl für eine Vollsperrung der verlängerten Buowaldstraße für den Kfz-Verkehr, als auch für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung. Bei summarischer Prüfung und Auswertung der unterschiedlichen Stellungnahmen von Fachämtern, Polizei und den beiden Bezirksbeiratsgremien überwiegen jedoch die Argumente für eine künftige Sperrung der verlängerten Buowaldstraße.
- Finanzielle Auswirkungen
- keine
- Mitzeichnung der beteiligten Stellen
- Die Referate StU und T haben mitgezeichnet.
- Vorliegende Anträge/Anfragen
- Anfrage 34/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 10.02.2012
- Dr. Martin Schairer Bürgermeister
- Anlagen
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